Container bestellen, bei Ihrem Containerdienst für:

Hochtaunuskreis: Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus), Usingen, Glashütten, Grävenwiesbach, Schmitten, Wehrheim, Weilrod

Bördner GmbH Städtereinigung
Dietkircher Straße 7-13
65551 Lindenholzhausen
Telefon: 06431-9912-0
Telefax: 06431-9912-50
Webseite: www.boerdner.de

Ihr Ansprechpartner:
Lothar Schuy Gerd Wetzig

Bestellung Schritt 1: Containerauswahl Bestellung Schritt 2: Lieferanschrift / Rechnungsanschrift Bestellung Schritt 3: Bezahlung Bestellung Schritt 4: Übersicht

Entsorgungsdaten

Der genannte Preis beinhaltet das Aufstellen, die Abfuhr sowie die Entsorgung, inkl. 6 Kalendertage Containermiete. Jeder weitere Kalendertag wird mit 2,30 € berechnet. Die angegebenen Preise beinhalten 19% MwSt.

Definition der Entsorgungs-Kategorien

Für Sie als Anhaltspunkt was rein darf - und was nicht.
Einfach auf die Überschrift klicken, die Beschreibung öffnet sich anschließend.

Hinweis: Alle nicht aufgeführten Abfälle werden selbstverständlich ebenso auf Anfrage entsorgt. Bitte kontaktieren Sie, den obenstehenden Containerdienst einfach direkt.

Baumischabfall/Gewerbeabfall

Unter Baumischabfall/Gewerbeabfall versteht man gemischten Abfall aus nicht mineralischen und mineralischen Stoffen. Dieser Abfall fällt in der Regel an Baustellen an.

Speziell gehören dazu:

  • mineralischer Bauschutt
  • Holz
  • Metalle
  • Kunststoffe
  • Papier und Pappe
  • Metall- und Kunststoffrohre

Bitte beachten Sie, dass die Container nicht für flüssige Abfälle gedacht sind. Ebenso sind sämtliche als gefährlich eingestuften Abfälle ausgeschlossen. Das betrifft z.B. Teerpappe, asbesthaltige Eternitplatten, Farb- und Lackeimer usw.

Bauschutt (unbelastet)

Unter Bauschutt versteht man ausschließlich mineralische Materialien.

  • Ziegel
  • Reiner Betonabbruch
  • Putz
  • Mörtel- oder Putzreste
  • Mauerwerk
  • Naturstein

Bitte vermeiden Sie eine Vermischung mit nicht mineralischen Abfällen. Der Container muss dann als Baumischabfall eingestuft werden und verteuert sich dadurch erheblich. Ebenso sind sämtliche als gefährlich eingestuften Abfälle ausgeschlossen. Das betrifft z.B. Teerpappe, asbesthaltige Eternitplatten, Farb- und Lackeimer usw.

Bodenaushub (unbelastet)

Der Bodenaushub muss frei von jeglicher Kontamination sein und darf keine Gerüche von leichtflüchtigen Stoffen enthalten. Auch darf er nicht aus einer altlastenverdächtigen Fläche stammen. Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt wenn Sie den Verdacht einer Kontamination haben.

Alt- und Bauholz

Hierbei handelt es sich um Althölzer, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen. Dabei unterscheidet man zwischen den Sorten AI bis AIV.

Als Altholz "unbehandelt" (A I bis A III) gilt:

  • Möbel aus Holz
  • Vollhölzer
  • unbeschichtete Spanplatten
  • unbehandelte Industriepaletten
  • unbehandelte Hölzer A I – A III.

Als Altholz "behandelt" (A IV) gilt:

  • Dach- und Konstruktionshölze
  • Hölzer aus dem Außenbereich
  • Bahnschwellen
  • Holzzäune
  • Holzpalisaden
  • behandelte Hölzer A IV.
  • Fensterholz ohne Glas

Buschwerk/Gartenabfall

Zu Gartenabfall und Buschwerk zählt Grünschnitt, Äste und
Wurzeln, Laub sowie Kompost. Für Sie bedeutet das, dass Sie alle
Abfälle, die bei Ihrer Gartenarbeit durch Abschneiden und Herausziehen
anfallen hierüber entsorgen können. Dabei achten Sie darauf, dass die
maximale Kantenlänge 1 m nicht überschreiten darf. Bitte kürzen Sie die
Abfälle entsprechend!

Zu den Garten- und Parkabfällen gehören nicht:

  • Althölzer
  • Lebensmittel
  • Jägerzaun
  • Stammholz

Sperrmüll

Sperrmüll sind alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht über öffentliche Müllcontainer entsorgt werden können, bedingt durch Umfang und Gewicht.

Dazu zählen:

  • Möbel
  • Bekleidung
  • Geschirr
  • Besteck
  • Teppichboden
  • PVC

Nicht dazu gehören:

  • Sonderabfälle
  • Altreifen
  • Bauabfälle
  • alte Elektrogeräte